Ratgeber Spanien

Arbeiten in Spanien — Jobs, Selbstständigkeit & Remote Work

Spanien hat einen schwierigen Arbeitsmarkt mit hoher Jugendarbeitslosigkeit und einem im EU-Vergleich niedrigen Lohnniveau. Für Deutsche mit guter Qualifikation, einem Remote-Job oder einer Selbstständigkeit ist es trotzdem ein attraktives Land. Wichtig: vor der Arbeitsaufnahme die Formalitäten klären.

Anstellung in einem spanischen Unternehmen

EU-Bürger:innen brauchen keine Arbeitserlaubnis. Du brauchst eine NIE-Nummer und eine Sozialversicherungsnummer (Número de Afiliación a la Seguridad Social). Den Sozialversicherungsantrag stellt meist der:die Arbeitgeber:in. Gehälter sind niedriger als in Deutschland — in technischen Berufen, IT und Pflege gibt es aber spürbaren Fachkräftemangel.

Selbstständigkeit als Autónomo

Wer selbstständig arbeiten will, meldet sich als Autónomo bei Finanzamt (Modelo 036/037) und Sozialversicherung. Die monatlichen Sozialbeiträge sind seit 2023 einkommensabhängig — sie reichen von etwa 230 € bei geringem Einkommen bis über 500 € bei höheren Einkünften. In den ersten 12 Monaten gibt es eine Pauschale von ca. 80 € (Tarifa Plana). Die Buchhaltung übernimmt meist ein Gestor (etwa 50–100 € pro Monat).

Remote Work für deutsche Arbeitgeber

Wer aus Spanien für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet, schafft für diesen eine sogenannte „Betriebsstätte" und Pflichten in Spanien. Die saubere Lösung: entweder Anstellung bei einer Tochtergesellschaft, über einen Employer of Record, oder als Autónomo mit Rechnungen an den deutschen Arbeitgeber. Wer länger als 183 Tage in Spanien ist, wird dort steuerpflichtig — egal wo der:die Arbeitgeber:in sitzt.

Digital Nomad Visum & Beckham-Gesetz

Seit 2023 gibt es ein eigenes Digital Nomad Visum (für Nicht-EU-Bürger relevanter, EU-Bürger brauchen es nicht). Wichtiger für Deutsche: Wer als Angestellte:r oder Digital Nomad nach Spanien zieht, kann unter Umständen vom Beckham-Gesetz profitieren — sechs Jahre Pauschalsteuer von 24 %. Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung.

Anerkennung deutscher Abschlüsse

Für reglementierte Berufe (Ärzte, Pflege, Lehrer, Architekten, Anwälte) ist die Anerkennung des deutschen Abschlusses zwingend. Zuständig ist das spanische Bildungsministerium (Homologación). Der Prozess kann ein bis zwei Jahre dauern — frühzeitig starten, am besten vor dem Umzug.

Wo finde ich Stellen?

Klassische Portale: Infojobs.net, Indeed.es, LinkedIn, StepStone.es. Für deutsche Unternehmen in Spanien: die deutsche Auslandshandelskammer (AHK) in Madrid und Barcelona. In Tourismusregionen oft auch über persönliche Kontakte und Aushänge.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt in Spanien?

Das Bruttodurchschnittsgehalt liegt bei etwa 28.000 € jährlich. In Madrid, Barcelona und im Baskenland höher, in Andalusien und Extremadura niedriger. Der Mindestlohn (SMI) liegt 2026 bei rund 1.184 € brutto pro Monat (14 Zahlungen).

Kann ich mein deutsches Arbeitslosengeld nach Spanien mitnehmen?

Ja, für maximal drei (in Ausnahmen sechs) Monate über das Formular U2 der Agentur für Arbeit. Du musst dich innerhalb von sieben Tagen bei der spanischen Arbeitsverwaltung (SEPE) melden.

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